Vom Unterhalt abgezogen: Corona-Kinderbonus kommt bei vielen Alleinerziehenden nur zur Hälfte an

300 Euro Kinderbonus gibt es pro Kind. Auch für Alleinerziehende – jedoch kann die Hälfte unter Umständen von Unterhaltszahlungen einbehalten werden. (Symbolbild)

300 Euro Kinderbonus gibt es pro Kind. Auch für Alleinerziehende – jedoch kann die Hälfte unter Umständen von Unterhaltszahlungen einbehalten werden. (Symbolbild)

Viele Familien können sich im September und Oktober auf den Corona-Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind freuen. Dabei sollen gleiche Bedingungen gelten wie beim Kindergeld. Jeder, der mindestens einen Kalendermonat im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld hatte, soll vom Kinderbonus profitieren.

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Jedoch gibt es vor allem unter Alleinerziehenden Aufregung über die Regelung. Da der Kinderbonus wie das Kindergeld behandelt wird, kann er anteilig, sprich hälftig, ebenso vom Unterhalt abgezogen werden. In den sozialen Netzwerken ist zum Beispiel zu lesen “Unfair finde ich, dass ich als Alleinerziehende weniger Unterhalt vom Kindsvater bekomme, der sich nicht mal kümmert” oder “Gleiches Recht für alle Kinder! Warum haben Eltern, die Hartz IV beziehen, 300 Euro mehr und alleinerziehende Mamas, die Kind und Job unter einen Hut bekommen müssen und sich der Vater einen Sch*** kümmert, nur 150 Euro mehr? Mit welchem Recht?!

Auch von Sozialverbänden gibt es deutliche Kritik. Der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) äußerte seinen Unmut direkt nach Veröffentlichung des geplanten Konjunkturpakets. In einer Mitteilung war zu lesen: “Die Kinder von Alleinerziehenden erhalten damit unterm Strich statt 300 Euro nur 150 Euro Kinderbonus.” Nach Ansicht von Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV, wird der Kinderbonus “dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, da hier die Kosten für das Kind entstehen”. Viele Alleinerziehende hätten bereits mit dem Geld gerechnet, da das Familienministerium angekündigt habe, dass der Kinderbonus nicht mit Unterhaltsleistungen verrechnet werde.

Kinderbonus - Antworten auf die wichtigsten Fragen
 Symbolfoto zu der geplanten Einmalzahlung von 300 Euro an jedes Kind in einer Familie. Der Kinderbonus wird mit dem Kindergeld ausgezahlt, DEU, Berlin, 04.06.2020 *** Symbolic photo of the planned one-off payment of 300 euros to each child in a family The child bonus will be paid with the child benefit, DEU, Berlin, 04 06 2020

Ab dem 07. September sollen Eltern von rund 18 Millionen Kindern 300 Euro extra bekommen. Wer bekommt den Bonus und wann ist das Geld auf dem Konto?

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Speziell kritisiert der Verband den Zusammenhang zwischen Kindergeld und Kinderbonus. Der Kinderbonus habe einen anderen Zweck als das Kindergeld: Belastungen aufzufangen und so die Konjunktur anzukurbeln. Da der Kinderbonus jedoch als einmalige Erhöhung des Kindergelds umgesetzt worden sei, greife auch hier die hälftige Aufteilung. “Positiv zu verbuchen ist, dass der Kinderbonus nicht auf den Unterhaltsvorschuss und auf Sozialleistungen wie Hartz IV angerechnet werden soll. Diese Ausnahmeregelung muss auf den Kindesunterhalt ausgeweitet werden”, forderte Jaspers schon im Juni.

Kritik vor allem an Umsetzung des Kinderbonus

Besonders die Andockung an das Kindergeld ist ein Kritikpunkt. Dass die Hälfte des Corona-Bonus vom Unterhalt abgezogen werden darf, ist unumstritten. Vielmehr stellt sich die Frage, ob diese Regelung auch Sinn macht.

Die Diakonie stellt das infrage: “Der Kinderbonus sollte vollständig bei dem Elternteil verbleiben, bei dem das Kind überwiegend lebt”, fordert etwa Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Nur so könne das Geld auch tatsächlich beim Kind ankommen.

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Der Deutsche Caritasverband verweist auf den Umgang mit dem Kinderbonus in den Sozialsicherungssystemen. Bei Hartz IV zum Beispiel wird der Bonus nicht auf die Leistungen angerechnet, das sollte auch für Alleinerziehende gelten. “Die Jobcenter und Sozialämter müssen die reduzierten Unterhaltsleistungen kurzerhand aufstocken und […] unverzüglich die reduzierte Unterhaltsleistung ausgleichen”, so die Forderung des Caritasverbands. Eine schnelle Lösung sei mit einem Blick in das Sozialgesetzbuch möglich (§ 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X zur Aufhebung eines Verwaltungsaktes).

Giffey: Kinderbonus wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet

Der als Teil des Konjunkturpakets vorgesehene Kinderbonus von 300 Euro pro Kind soll im Herbst in zwei Raten ausgezahlt werden.

Nicht alle Alleinerziehenden sind betroffen

Ein Sprecher des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ordnet das Prozedere und die Vorwürfe ein. Demnach sei der Kinderbonus von Anfang an als Teil des Kindergeld-Systems angedacht und entsprechend konzipiert worden. Bedeutet also: Wenn beide Eltern für das Kind sorgen, wird das Kindergeld ebenso wie der Corona-Bonus geteilt. Das solle vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen. Die Regelung zum Kinderbonus sei also nicht neu, sondern entspreche dem üblichen Verfahren beim Kindergeld.

Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, bekommt auch den Kinderbonus ausgezahlt. Jedoch macht es einen Unterschied, wie viel Unterhalt gezahlt wird und von wem.

Diese Alleinerziehenden erhalten den vollständigen Kinderbonus

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  • … die für ihr Kind staatlichen Unterhaltsvorschuss erhalten
  • … die für ihr Kind keinen Unterhalt erhalten
  • … die Leistungen nach dem SGB II erhalten

Komplizierter wird es jedoch in zwei Fällen

  1. wenn der nicht erziehende Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt
  2. wenn sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen

Wenn sich also beide Elternteile den Unterhalt für das Kind – in Geld oder Zeit – teilen, dann darf auch die Hälfte des Kinderbonus von der Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungsmonaten abgezogen werden.

Berechnungsbeispiel für einen Fall mit Mindestunterhalt

Ein Kind ist acht Jahre alt, der Mindestunterhalt beträgt 424 Euro. Der Kindergeldbonus von 300 Euro wird im Regelfall auf 200 Euro im September und 100 Euro im Oktober aufgeteilt und darf ebenso wie das Kindergeld (204 Euro) zur Hälfte vom Unterhalt abgezogen werden. Was der Alleinerziehende unter dem Strich bekommt:

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  • bis August: 424 Euro (Mindestunterhalt) – 102 Euro (Hälfte Kindergeld) = 322 Euro (Unterhaltszahlung) + 204 Euro (Kindergeld) = 526 Euro
  • September: 424 Euro – 102 Euro – 100 Euro (Hälfte Kinderbonus) = 222 Euro + 204 Euro + 200 Euro (Kinderbonus) = 626 Euro
  • Oktober: 424 Euro – 102 Euro – 50 Euro (Hälfte Kinderbonus) = 272 Euro + 204 Euro + 100 Euro (Kinderbonus) = 576 Euro

Im Portemonnaie des alleinerziehenden Elternteils befinden sich statt 200 Euro im September und 100 Euro im Oktober also lediglich 100 Euro und 50 Euro mehr.

Unterhaltszahlender entscheidet über Abzug

Das Bundesfamilienministerium weist darauf hin, dass der Unterhaltszahlende frei entscheiden kann, ob er die Summe von seiner Unterhaltsleistung abzieht oder wie üblich zahlt.

Das ist zwar denkbar, aber gerade bei Konstellationen, in denen es einen Sorgerechtsstreit gibt, Unterhaltszahlungen ohnehin ständig Anlass für Diskussionen sind oder sogar ganz verweigert werden, wird der unterhaltspflichtige Elternteil dieser freiwilligen Verpflichtung wohl kaum nachkommen.

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Möglich. Rechtsanwältin Inge Saathoff, auf Familienrecht spezialisiert, gibt jedoch zu bedenken: “In einer solchen Situation ist es sicherlich schwierig, quasi dem betreuenden Elternteil per se den Kinderbonus zuzuordnen und dem anderen Elternteil keine Entlastung zu geben, obwohl dieser möglicherweise entsprechend umfangreich Unterstützung geleistet hat. Damit wäre ebenfalls eine ungerechte Situation geschaffen.”

Ähnlich sieht es auch Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbands. Er stellt klar: “Die Regelung der Bundesregierung zum Kinderbonus ist systematisch richtig geregelt.” Wenn der Aufwand fürs Kind aufgeteilt ist – ob in Betreuung oder durch Unterhaltszahlungen – hätten auch beide Eltern folgerichtig ein Anrecht auf den Kinderbonus.

Kindergrundsicherung in Corona-Zeiten so wichtig wie nie

Loheide von der Diakonie Deutschland sieht die Diskussion um die Bonuszahlung als symptomatisch: “Gerade für arme Familien reicht ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro bei Weitem nicht aus, um die zusätzlichen Belastungen wie für die notwendige technische Ausstattung für das Homeschooling oder das wegfallende Mittagessen in der Schule zu kompensieren.” Deshalb hält die Diakonie eine Erhöhung der Grundsicherung um 100 Euro für notwendig, denn die Pandemie sei noch lange nicht überstanden und Schulschließungen gäbe es immer wieder.

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Auch Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, kritisiert nicht nur die Bonusregelung, sondern das gesamte Kindergeldsystem. Schon seit Jahren kämpfe man um eine Reform, die Alleinerziehende und Geringverdiener gleichstellt. Deutschland sei das einzige OECD-Land, das “Kinder von reichen Familien mehr unterstützt als die von armen” – zum Beispiel über Freibeträge für Haushaltshilfen und Privatschulen. Daher plädiere der Kinderschutzbund für eine Kindergrundsicherung. “Das System steht bei uns auf dem Kopf, wir müssen es wieder auf die Füße stellen”, fasst Hilgers zusammen.

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