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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Hartz-IV-Sanktionen sind auch weiterhin grundsätzlich möglich, allerdings wurden enge Grenzen aufgezeigt. Wer arbeitslos ist und wiederholt ein Jobangebot oder eine Maßnahme ablehnt, muss künftig noch mit einer 30-prozentigen Kürzung der Hartz-IV-Leistungen rechnen. Sanktionen dürfen nicht mehr pauschal erfolgen, besondere Härten sind zu vermeiden und in jedem Einzelfall muss bewertet werden, ob durch Sanktionen eine Verhaltensänderung erreicht werden kann.
Wir halten es nach wie vor für notwendig, dass alle bestehenden Sanktionsregelungen abgeschafft werden. Hartz IV sichert das Existenzminimum. Das darf nicht gekürzt werden. Wer mit Sanktionen das Lebensnotwendige kürzt, nimmt existenzielle Not in Kauf.
Durch Sanktionen geraten Betroffene schnell in eine Abwärtsspirale aus Resignation, Existenzangst bis hin zur Wohnungslosigkeit.
Was wir stattdessen brauchen ist ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung. Ein System, das individuell Wege aus der Arbeitslosigkeit aufzeigt, begleitet und motiviert, statt zu bestrafen.
Es grüßt Sie herzlich,
Ihre Maria Loheide
Vorstand Sozialpolitik
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