Sehr geehrte Damen und Herren,
vor zehn Jahren trat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. Es hat sich viel Positives für Menschen mit Behinderung entwickelt. Allerdings sind wir in Deutschland immer noch weit entfernt von einer inklusiven Gesellschaft.
Erfreulich ist, dass die deutsche Bundesregierung in den vergangenen Jahren mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wichtige Schritte zur Umsetzung der UN-BRK getan hat. Allerdings gibt es noch viele offene Fragen und Probleme, die im Interesse der Menschen mit Behinderung gelöst werden müssen.
Es fehlen nach wie vor konsequente Maßnahmen, die die Teilhabe für alle Menschen sicher stellen. So ist die Ungleichbehandlung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nach zehn Jahren UN-BRK ein nicht mehr zu rechtfertigender Zustand. Für alle Kinder und Jugendlichen – mit und ohne Behinderungen – ist eine einheitliche gesetzliche Grundlage dringend notwendig, damit eine gleichberechtigte Teilhabe an den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe möglich ist. Ein großer Nachholbedarf besteht auch bei Schule und Ausbildung: Es ist immer noch nicht selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderung eine Regelschule besuchen oder eine Ausbildung machen.
Erfreulich ist, dass die Bundesregierung in den vergangenen Jahren mit dem BTHG wichtige Schritte zur Umsetzung der UN-BRK getan hat. Allerdings gibt es noch viele offene Fragen und Probleme die im Interesse der Menschen mit Behinderung gelöst werden müssen.
Wir haben noch einen weiten Weg vor uns.
In unserem Themenschwerpunkt zum BTHG finden Sie mehr Informationen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Juni.
Viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre Maria Loheide
Vorstand Sozialpolitik
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